Verfassungsgericht will sich nicht mit ungerechtem Steuersystem befassen

Thema: Steuern

Vor neun Jahren wollte die rot-grüne Regierung die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende abschaffen. Damit wären sie in der Folge in die steuerliche Gruppe der Alleinstehenden eingeordnet gewesen und hätten genauso viel Steuern bezahlt wie erwerbstätige Personen, die keine Kinder haben. Die Kampagne "Ich bin kein Single!", vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ausgerufen, hat die Alleinerziehenden bundesweit mobilisiert. In einer beispiellosen Aktion mit Millionen von Protestpostkarten, Einsprüchen und Beschwerden bei der Politik haben außerdem 97 Alleinerziehende Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie zogen in einem Demonstrationszug vor das Höchste Gericht in Karlsruhe und übergaben ihre Sammelbeschwerde persönlich.

Die Politik lenkte ein – sie zog ihren Gesetzentwurf zurück und ließ die Steuerklasse 2 bestehen, allerdings wurden die Konditionen schlechter: Statt rund 5.600 DM waren die Alleinerziehenden dem Staat ab 2004 nur noch 1.308 Euro im Jahr wert. Die Systematik von Steuerfreibeträgen ist, dass sie abhängig von der Progression wirken, d.h. je nachdem, welchen Prozentsatz Steuern ich bezahle, soviel Entlastung erhalte ich daraus. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 30 Prozent sind das 436 Euro im Jahr, monatlich 36 Euro und 30 Cent. Maximal kann ich als spitzenverdienender Alleinerziehender (Steuersatz 42 Prozent) ca. 550 Euro herausholen. Ein verheirateter Spitzenverdiener, dessen Ehefrau nicht erwerbstätig ist, kann fast 20.000 Euro im Jahr Steuern sparen. An diesen Beträgen lässt sich die Wertigkeit ablesen, die die Politik einerseits der Ehe und andererseits den Haushalten Alleinerziehender beimisst.

Die 97 Verfassungsbeschwerden gegen diese Systematik im deutschen Steuerrecht hat das Bundesverfassungsgericht nicht angenommen und sie stattdessen auf den Rechtsweg verwiesen – der müsse erst ausgeschöpft werden. In den folgenden neun Jahren hat dann eine Musterklägerin, eine allein erziehende Mutter mit zwei schulpflichtigen Söhnen aus der Nähe von München, alle Instanzen durchlaufen: Finanzgericht München (Klage 2005 negativ entschieden), Bundesfinanzhof (Klage 2006 negativ entschieden), um 2006 als letztem Schritt wieder beim Bundesverfassungsgericht zu landen. Im Oktober 2006 reichte sie Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde am 24. Juli 2009 abgewiesen. Sie wurde nicht zu Entscheidung angenommen und das Höchste Gericht wird sich inhaltlich nicht mit der Klage befassen. Womit wieder alles offen ist.

Die kurze Begründung des Bundesverfassungsgerichts verwirrt: Es argumentiert, die Beschwerdeführerin hätte sich nicht hinreichend mit der Materie auseinandergesetzt. Tatsächlich tut die Beschwerde dies auf 22 Seiten sehr ausführlich (siehe auch Kurzfassung). Es entsteht der berechtigte Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht mit dieser hochpolitischen Materie beschäftigen will. Das ist sehr bedauerlich, denn die grundrechtliche Relevanz einer derart ungleichen Besteuerung von gleich verdienenden Personengruppen wäre eine nähere Betrachtung wert. Es ist außerdem nicht von der Hand zu weisen, dass fast alle Staaten dieser Erde ihre Steuerzahler/innen individuell besteuern und nicht danach, in welcher Lebensform sie zusammenleben und dies auch noch mit der steuerlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigen. Deutschland tut dies seit über 50 Jahren. Auch für die kommende Bundestagswahl hat keine der großen Parteien vor, das Ehegattensplitting zugunsten einer Individualbesteuerung abzuschaffen.

Bild von Samira_Parker

Ja, davon kann ich nur ein liedchen Singen.

Ich bin auch alleinerziehen und habe Steuerklasse I (gibt es überhaut einen alleinerziehenden Politiker der auf Steuerklasse II angewiesen ist? Wohl kaum, die verdienen alle viel zu gut! Sonst wüssten sie, wie das ist...). Ich habe angeblich kein Anrecht auf die Steuerklasse I weil ich in einer WG wohne, eine Wohnung alleine (ohne jemand der ab und an auf mein Kind aufpasst = vollzeit Berufstätig) könnte ich mir auch nicht leisten.

Ich bekomme das Kindergeld zwar ganz, aber dafür keinen Unterhalt (seit 6 Jahren arbeitslos), an dieser Art von Gesetzt sollte man auch mal was ändern. Immerhin kann das Kind ja nichts dafür das sein Vater nicht arbeiten will (denn von kann ist keine Rede)...

 

Gruß

Samira_Parker

Bild von leesegel

Es ist eine Schande.... dieser Artikel regt mich derartig auf. Wir allein Erziehenden sollten endlich ; lautstark aktiv werden und uns diese Sauerei nicht länger bieten lassen. Wir sollte, damit meine ich alle allein Erziehenden, die Polikiker mit e mails, Briefen und Demos beglücken. Die Presse und das Fernsehen aktivieren, um auf unsere Situation aufmerksam zu machen. Der Druck muß von unten kommen, sonst ändert sich nie etwas. Die neue Regierung will über das Thema nachdenken. Ja meine Güte, zum Nachdenken war lange genug Zeit.

Es ist ja nicht nur die Frechheit mit der Steuerklasse. Auch das Kindergeld wird ja ungleich verteilt. Ein Mann, auch wenn er sich  nicht um sein Kinder kümmert, bekommt das Kindergeld anteilig von seinem zu zahlenden Unterhalt abgezogen..... und so weiter.....

 

Gruß

leesegel