Ehefrauen und andere Alleinerziehende
Kategorie: Doppelleben
07. Juli 2009 | 2 Kommentare »
Der berufstätige Mann ist verheiratet und hat mit seiner in Teilzeit arbeitenden Ehefrau drei Kinder. Sie wechseln sich beim Einkaufen ab, jede/r trägt mal den Müll raus oder steht nachts auf, wenn die Kleinste schlecht träumt. Dieser Mann hat vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil er es ungerecht findet, dass Alleinerziehende einen steuerlichen Freibetrag ganz für sich haben. Seine Frau sei quasi auch allein erziehend, wenn er lange arbeiten muss und daher öfters mal seine gemeinsam aufgeteilten Haushalts- und Erziehungsaufgaben nicht wahrnehmen kann.
Ich als allein erziehende berufstätige solo den Müll runtertragende und nachts aufstehende Mutter, wenn mein Sohn von glühenden Schwertern getroffen laut aufschreit – also, ich finde, der Mann kann wohl den Hals nicht voll kriegen. Da wohnt er im Schoße seiner Familie, wahrscheinlich in einem von den Schwiegereltern finanzierten Eigenheim mitten im Grünen und will zusätzlich zum Ehegattensplitting, zum Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, zum Kilometergeld zu seinem Arbeitsplatz auch noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende! Ich käme gar nicht auf die Idee, nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht zu gehen und meinen Anteil am Ehegattensplitting einzufordern ohne verheiratet zu sein.
Ich bin froh, dass ihm das Hohe Gericht ausdrücklich klar gemacht hat, dass das so nicht geht. Die Richter/innen haben das sogar ausführlich und sehr höflich begründet. Verheiratet und nicht verheiratet ist eben nicht das Gleiche!


07. Juli 2009 | Autor/in: bitas25
Das "gefühlt alleinerziehndsein" ist aber auch tatsächlich bei vielen Müttern vorhanden - doch es ist ein bisschen so wie mit der "gefühlten Temperatur". Wie es dann tatsächlich ist - egal ob allein mit den Kindern oder in Sibirien - muss man halt erst einmal erlebt haben. Dabei möchte ich betonen, dass Kinder und Sibirien ansonsten nicht viel gemeinsam haben.
Interessant ist ja vor allen Dingen, dass hier nicht die Frau selber, sondern ihr Mann das Quasi -alleinerziehnendsein seiner Frau als Argument nutzt. Toll! Mit solchen Männern kann man sicher sein, dass sich aus gefühltem Alleinerziehndsein irgendwann ein tatsächliches Alleinerziehndsein entwickeln wird.
Im übrigen trainiere ich schon einmal meine Söhnen im Müllrunterbringen, damit sie für alle Fälle gerüstet sind - hoffentlich werden sie mich später nicht verklagen (habe für mich Alleinerziehendenstatus beansprucht, obwohl ich durch sie Hilfe im Haushalt hatte!) - falls doch werde ich die Flucht ergreifen (nach Sibirien).
07. Juli 2009 | Autor/in: Sabina Schutter
"Verheiratet und nicht verheiratet ist eben nicht das Gleiche" - gottlob ist es das nicht, sonst müsste ich mir ernsthaft Gedanken machen. Man stelle sich vor, früher wurde man schon vom Küssen schwanger und heute wäre man gleich verheiratet, wenn man jemand anders den Müll runterbringt, bzw. alleinerziehend, wenn man mal den Müll allein runterbringt. Andererseits wäre das eine echte Entlastung für die Familiengerichte, oder?