Sorglose Väter sorgen für Aufregung

Thema: Recht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass das deutsche Recht auch für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit eröffnen muss, die gemeinsame Sorge gegebenenfalls über ein Gerichtsverfahren erlangen zu können (Pressemitteilung zum Urteil des EMRG vom 03.12.2009).

Das Justizministerium hat diesbezüglich eine schnelle Überprüfung des Kindschaftsrechts angekündigt. Nach der bisherigen Rechtslage ist die gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ohne die Zustimmung der Mutter nicht möglich. Voraussichtlich wird nun eine gerichtliche Überprüfung der Beweggründe einer Mutter, die einem gemeinsamen Sorgerecht ablehnend gegenübersteht, möglich werden.

Das heißt aber nicht, dass der Vater in jedem Fall das Sorgerecht zugesprochen bekommt: Auch in Zukunft wird das Gericht prüfen müssen, ob die gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes beiträgt.

Denn: Eine gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung erfordert auch weiterhin eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge. Ist dies nicht gegeben, kann auch künftig die Ausübung der alleinigen Sorge die bessere Alternative für die Kinder sein.

Das Sorgerecht wird oftmals mit dem Recht auf Umgang und sogar mit dem Unterhaltsrecht verwechselt. Das Sorgerecht betrifft die persönliche Sorge und die Vermögenssorge für das Kind, also das Recht, bezüglich des Kindes bestimmte wichtige Entscheidungen zu treffen, beispielsweise, welche Schule das Kind besuchen oder ob es operiert werden soll. Das Umgangsrecht betrifft hingegen die Möglichkeit, sein Kind regelmäßig zu sehen. Es steht jedem getrennt lebenden Elternteil ganz unabhängig vom Sorgerecht zu. Völlig unabhängig vom Umgang und auch vom Sorgerecht ist die Unterhaltsverpflichtung, der ebenfalls jeder Elternteil unterliegt, der leistungsfähig ist. Zwischen diesen verschiedenen Rechten und Pflichten werden oftmals Zusammenhänge vermutet, die so nicht bestehen.

Deshalb sollte man sich auch von der aktuellen Berichterstattung in den Medien nicht irritieren lassen: Die angeblich „rechtlosen Zahlväter“, die im Vorfeld der Entscheidung durch verschiedenste Artikel, unter anderem in so seriösen Medien wie „Tagesschau.de“ oder die „Süddeutsche“ geisterten, hatten auch schon vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sofern sie es nicht beispielsweise durch Gewalttätigkeiten gegenüber Frau und Kind verwirkt haben. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass sich viele Väter nach der Trennung nicht mehr für ihre Kinder interessieren und das ihnen zustehende Umgangsrecht nicht wahrnehmen.

Das aber ist es, was für Kinder zählt: Wie viel Zeit sie mit dem Papa verbringen können, wie gut er sie kennt, ob er überhaupt einschätzen kann, an welcher Schule sein Kind sich wohl fühlen wird, ob er die Menschen kennt, mit denen sein Kind täglich zu tun hat. Ob er für sein Kind da ist, mit ihm spricht, sich um es kümmert. Dazu sind Väter jedoch nicht verpflichtet. Selbst ihr Recht, den Vater regelmäßig zu treffen, können viele Kinder von getrennt lebenden Eltern oft nicht realisieren. Denn gegen den Willen des Vaters ist dies nicht möglich. Aber auch bei bestehenden Umgangsregelungen werden Kinder oft enttäuscht: Der Papa sagt überraschend ab, kommt doch nicht zur Geburtstagsfeier, der geplante Ausflug fällt aus. Daran ändert auch die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts nichts (Pressemitteilung des VAMV: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick).

Zum Thema der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern diskutierten am 07.12.2009 in der Sendung "Was erlauben Strunz" beim Sender N24 Edith Schwab und Mathieu Carriere. Zum Ansehen des Videos beim Suchbegriff "Strunz" eingeben.

Bild von hausner

Gott sei Dank scheint jedoch immer noch der Antrag des Vaters notwendig zu sein, schlimm wäre es wenn er per se das Sorgerecht hätte. Dann hat man nämlich zwei gegen sich wenn das Heim für das Kind das Beste ist. Man müsste gar noch prüfen, ob der Vater das Kind großziehen kann. Dieser Aufwand ist schlicht nicht finanzierbar.

Hausner

Bild von Claire

Das grundlegende Problem, welches sich in der aktuellen Berichterstattung und, gemäß des letzten Kommentars, auch hier abzeichnet: Mütter werden immer stärker unter Generalverdacht gestellt, die unverantwortlich Schuldigen zu sein, dass manche Väter nicht für ihre Kinder präsent sind. Das ist diskriminierend. Es gibt zudem keine Studien darüber, warum Mütter die Sorgerechtserklärung nicht abgeben. Ihnen pauschal zu unterstellen, sie würden damit gegen die Interessen des Kindes handeln ist genau so dumm, wie ledigen Vätern pauschal zu untersagen, das gemeinsame Sorgerecht beantragen/prüfen zu lassen. Letzteres wurde jetzt einer differenzierten Gesellschaft angepasst. Es bleibt abzuwarten, ob dafür nun Mütter verstärkt rechtlich und medial in eine Schublade gepackt werden.   

Bild von nithom

Ich habe viele Jahre mit meinen Kindern allein gelebt und ich war immer dafür, das der Vater mitsorgeberechtigt ist. Ich frage mich manchmal - heute bin ich eine 3fache Mutter, habe noch einen Nachzügler - warum man dem Mann zwar zutraut, Kinder zu zeugen,aber mehr nicht.

Ich kann nur von meiner Seite sagen, es lief nicht immer alles perfekt, nicht immer war man einer Meinung, aber am Ende war das Primärziel klar - hauptsache den Kiddis geht es gut. Ich lese auch hier - nur wenn sich der Papa kümmert, aber leider stelle ich fest, das viele ja gar nicht zulassen, das sich der Papa einbringt. Müttern fehlt vielmals die Gelassenheit, das eigne Kind loszulassen. Ich finde es auch nicht gut, nur weil mit der gemeinsamen Sorge der Papa eben mehr mit unterschreiben darf. Auch habe ich oft gehört und gelesen - Umgang nur wenn es Knete gibt.

Hallo - machen wir es anders, der Papa kann nur zahlen, wenn er den was hat. Der Staat lässt genug zu, was man machen kann. Meint Mutter, ja der hat der kann und ich hier mit - schon der Ansatz dieses VErgleichs ist für mich abwegig. Wer so anfängt, sich die Erziehung bezahlen zu lassen, tut mir leid - da sollte sich das Kind mehr beim anderen Elternteil aufhalten. Wie gesagt - ich rede von Fällen, wo es ach so gern abgeblockt wird, der Kontakt.

 

Sicher werdet ihr Euch wundern über meine Aussage - aber es ist einfach, wie ich schrieb, habe einen Nachzügler und mein Mann, der Vater des Kindes, ist selber Vater vorweg gewesen. Er hatte sogar die gemeinsame Sorge inne, aber seine Exfrau erfand immer wieder Sachen. Heute - das Kind ist im Heim, psychisch gestört udn das Jugendamt musste sich beim Vater für die eigne Unfähigkeit entschuldigen und gut war. Was war passiert - der Status der Mutter, in diesem Land, was auch ich als Mutter bemängel hat sie priviligiert. Ein nein das mache ich nicht, brachte eben kein Nachschauen - wie es hätte beim Umgang des mitsorgeberechtigten Vater zur Folge gehabt. Und so ging es über Jahre - Diffamierungen gegen den Vater und davon, hab ihc selber in meinem Bekanntenkreis erlebt, sind da noch die harmloseste Variante. Das hat ein Vater miterlebt, der die Sorge inne hat und regelmäßigen Umgang - was aus heutiger Sicht noch zu wenig war, um das Kind vor Schaden zu bewahren.

Wie gesagt, ich habe 3 Kinder, meine Große ist Halbwaise, mein Junge udn sein Vater sehen sich regelmäßig und unter dieser Zeit telefonieren oder Mailen Sie. So - nun geht mal in Euch - Muttis und Vaties - wer lässt, wenn es der andere Elternteil will, ohne abwertende Kommentare diese wichtigen Kontakte zu. Genau das ist der Punkt und würde eben nicht dieser Anspuch kommen - mein Kind und DU bist aussen vor, gäbe es diese Thematik gar nicht so in dem Ausmaß.

Hier wird gesprochen von Umgang nur wenns Geld gibt (ich bekomm nicht einen Cent, obwohl der VAter vollzeit arbeitet), NEIN DAS Kind  hat trotzdem Anspruch auf den anderen Elternteil, egal ob der zahlt oder nicht. Der andere Elternteil sollte mitentscheiden, macht sich gut vor dem Kind, besonders später in der eignen Entwicklung udn Familienbildung.

 

Grundlegend und jetzt kann man auch mich einschlagen, sollte nicht nur grundsätzlich die Sorge zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden und ggf. bei Problemen Sanktionen erhoben werden, auch gegen den Elternteil wo das Kind in der Hauptsache ist, den besonders da, weil dort das Kind dem psyhischen Druck am meisten ausgesetzt ist. UND - wenn es machbar ist für beide Elternteile - nicht nach dem Gefühl, nein aufgrund der Arbeitssituation - das Wechselmodell zu praktizieren!

 

Vieles was ich dieser Tage lese, zeige ich manchmal meinem Sohn, der ja das Problem nicht hat - möcht ihn ja nich mal in der Klappsmühle besuchen - und aber das Dilemma bei meinem Mann gesehen hat mit seiner Tochter, freut er sich und bedankt sich, das er seine Geburtstage und nächstes Jahr die Jugendweihe gemeinsam mit uns und seinem Vater und dessen neuer Frau in unsre Wohnung feiern kann. UND für mich, sicher es war nicht einfach dahin zu kommen, aber mit dem Zulassen das eben der Vater nach der Trennung Vater ist unc vielleicht manches anders macht als ich - das war der beste Weg für den Jungen. Er sieht - seine Mutter und der Vater kommen trotzdem klar, wir bewerfen uns nicht vor dem Jungen mit Dreck oder beschimpfen uns. Ich seh den Jungen NICHT als mein Eigentum und auch er nicht - den das muss er als Vater nicht, weil er weis, das er jederzeit Zugang udn Kontakt zu seinem gezeugten Kind hat. Vielleicht und genau über diese Zeilen sollten viele alleinerziehende Mütter/Väter mal nachdenken ... das bringt nicht nur Ruhe für die Kinder ...

 

 

 

 

Bild von nanaberlin

Danke für die gute Überschrift.

Denn die fasst ja schon im Wesentlichen zusammen, welches Problem da sein könnte und dass das Urteil vielleicht den NICHT sorglosen Vätern auch die Verunsicherung darüber nimmt - oder doch zumindest einen Ausblick darauf gibt -, nicht mit solchen Vätern in einen Topf geworfen zu werden, die häufig wegen Kontrolle, die sie über ihre Ehemalige verloren zu haben glauben (hatten sie sie jemals oder geht das überhaupt?), plötzlich freidrehen und das ohne Rücksicht auf Verluste auf dem Buckel der Kinder austragen.

Denn ehrlich zugewandte und besorgte Väter sehen diese Radikalversion à la Väteraufbruch ihres nachvollziehbaren Interesses, als Väter gesellschaftlich und zwischenmenschlich auch mehr anerkannt zu werden mit dazugehöriger Verantwortung und Rechten - auch mit Bauchschmerzen...

Und ich denke, was wir wollen und was diese "besorgten" Väter wollen, ist ein und dasselbe einfach nur aus unterschiedlichen Blickrichtungen betrachtet. Und da sollte nicht immer der Eindruck entstehen, dass wir an unterschiedlichen Enden "kämpfen"....

Und in diesem Sinne mag das Urteil zur Klärung beitragen....

Bild von Claire

Danke für diesen ausgewogenen Beitrag! Mir ist an der gestrigen Berichterstattung, von Tagesschau, taz bis Süddeutsche Zeitung eine teilweise unsägliche, parteiliche Polemik aufgefallen - als ob unverheiratete Väter nun endlich erstmals Rechte hätten und einer "Vorherrschaft" von Müttern über Umgang mit dem Kind ein Ende gesetzt wurde. Zudem unterschreiben real sehr viele Frauen die Sorgeerklärung! Man sollte doch mal differenzierter hinterfragen welche Gründe Frauen haben, dies in Ausnahmefällen nicht zu tun.

Die Debatte über eine Gesetzesänderung zum Sorgerecht sollte sich vorrangig jetzt darauf konzentrieren, dass Sorgearbeit und Sorgerechte besser miteinander verknüpft werden. Es kann nicht sein, dass Mütter, und auch diverse Väter, im Alltag organisatorisch und finanziell alleine Familie managen müssen, aber für die Einrichtung eines Kinder-Sparkontos und die Genehmigung für einen Kita-Platz auf Unterschriften und entsprechend Bittgänge mit unsicherem Ausgang gegenüber dem anderen Elternteil angewiesen sind. 

Wer sich längerfristig nicht (zuverlässig) im Sinne des Kindeswohls kümmert, sollte auch nicht 50% der Rechte für wichtige Entscheidungen rund um das Kind inne haben. Punkt!