Sonntags: Ruhe

Sonntags: Ruhe

Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Geschäfte sonntags geschlossen bleiben müssen – auch an den Adventssonntagen (allerdings erst mit Wirkung vom nächsten Jahr an). In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Das Gericht führt dazu aus: „Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt daher nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Gewährleistung der Arbeitsruhe sichert eine wesentliche Grundlage für die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und zugleich für ein soziales Zusammenleben und ist damit auch Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der  Persönlichkeitsentfaltung dienen. Die Sonn- und Feiertagsgarantie kommt etwa dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) ebenso zugute wie der Erholung und Erhaltung der Gesundheit (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG). Ihre Bedeutung resultiert wesentlich auch aus dem zeitlichen Gleichklang der Arbeitsruhe. Art. 139 WRV erweist sich so als verfassungsverankertes Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung und ist als Konnexgarantie zu verschiedenen Grundrechten zu begreifen“. (aus der Pressemitteilung von heute, 1.12.2009)

Die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten unter der Woche, die von den Bundesländern bestimmt werden können, hat  viele Alleinerziehende in Schwierigkeiten gebracht. Plötzlich brauchte die Verkäuferin bei IKEA, Karstadt oder OBI eine Kinderbetreuung bis 22 Uhr, keine Kita hat so lange geöffnet. Also muss seitdem Kinderbetreuung privat organisiert und finanziert werden. Das ist teuer und für die Kinder kaum zumutbar. Die Folgen der Ladenöffnungszeiten müssen fast ausschließlich Frauen bzw. Mütter tragen. Sie arbeiten zu über 90 Prozent in den typischen unterbezahlten Frauenberufen: Verkäuferinnen, Friseurinnen und Reinigungspersonal in Shoppingcentern. Und wo sollen die Kinder am Sonntag hin? Abgesehen davon, dass es dafür überhaupt keine Infrastruktur gibt und schon deshalb eine Ladenöffnung am Sonntag nicht in Frage kommt, ist der Sonntag mittlerweile der einzige Tag in der Woche, an dem die Familienmitglieder mal ohne Zeitdruck gemeinsamen Unternehmungen nachgehen können. Zwar kann auch das Mutter-Tochter-Shoppen eine schöne gemeinsame Aktivität sein – die muss dann eben am Samstag stattfinden. Auch dieses Argument hat das Bundesverfassungsgericht aufgegriffen: „Bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung genügen dafür grundsätzlich nicht“. (PM 1.12.2009)

Die Entscheidung ist aus Sicht der Alleinerziehenden daher vor allem in seiner weltlich-sozialen Bedeutung wichtig. Es garantiert ihnen und anderen erwerbstätigen Müttern und Väter einen Schutzraum: für sich und gegen die allmächtige Wirtschaft. Damit vertritt das Bundesverfassungsgericht Arbeitnehmer/innen-Interessen – mehr als es jede Gewerkschaft in den vergangenen Jahren getan hat.

Bild von Monika Placke

Es freut mich sehr, dass der totalen Kommerzialisierung unseres Lebens endlich mal Einhalt geboten wird, denn für die einzelne Frau ist das kaum möglich. Alleinerziehende haben im Alltag schon genug Hürden zu nehmen. Es wird ihnen Vieles zum persönlichen Problem gemacht, was eigentlich eigentlich ein gesellschaftliches ist.

Mal wieder musste das Bundesverfassungsgericht regulierend eingreifen. Gut, dass es diese letzte Instanz gibt.

Bild von Valeska

Und für die Kinder derer, die nicht bei OBI oder Ikea arbeiten, ist es doch auch viel schöner, wenn sie mit Mama oder Papa am Sonntag einen Ausflug in den Tierpark machen, gemeinsam Plätzchen backen oder Freunde zum Spielenachmittag einladen, anstatt den Tag in der Lampenabteilung oder zwischen Regalen mit lanweiligen Elektromaterialien zu verbringen.

Bild von Sabina Schutter

Respekt! Den wichtigsten Aspekt finde ich das soziale Zusammenleben, das funktioniert nämlich nur, wenn auch Personen vorhanden sind, mit denen 'socialising' geht. Und dafür ist die Voraussetzung, dass sie nicht bei OBI an der Kasse stehen...