Grund zur Sorge
Thema: Sorgerecht
28. Juli 2010 | Autor: Irina Kroeske | 15 Kommentare »
Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete. Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?
Mitten im Sommerloch macht Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Vorschlag, das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern in einem zentralen Punkt massiv zu verändern: Künftig soll bei der Geburt eines Kindes das Sorgerecht automatisch an beide Eltern fallen. Wenn eine ledige Mutter das Sorgerecht nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, muss sie vor Gericht ziehen und entsprechende Gründe darlegen. Bisher haben ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Mit einer Erklärung beim Jugendamt können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Unabhängig davon hat jedes Kind ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter akzeptiert. Damit könne ein langwieriger Streit der unverheirateten Eltern vermieden werden, der dem Kindeswohl eher schade, so das Urteil. Um wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Frage der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern machen zu können, beauftragte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung mit einer Forschung zu diesem Thema. Der abschließende Bericht wird im September 2010 vorliegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. „Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert “, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab. Zu Streitigkeiten um das Sorgerecht kommt es nur in Fällen, in denen die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden. „In dieser bereits oft belastenden Situation kann das alleinige Sorgerecht die bessere Alternative sein und für die nötige Ruhe, vor allem für die Kinder, sorgen“, so Edith Schwab.
Das Umgangsrecht bleibt davon vollkommen unangetastet. Alle Eltern, unabhängig von der Familienform, haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Das Problem liegt tatsächlich aber ganz woanders: Ein großer Teil der Väter nimmt das Umgangsrecht nicht oder nicht regelmäßig wahr. „Entgegen der geäußerten Ansicht der Ministerin verbessert das Sorgerecht von Vätern für sich allein gesehen nicht die Situation der Kinder, wenn es völlig abgekoppelt von jeglicher Übernahme von Verantwortung und Empathie für das Kind daher kommt. Die Annahme des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Väter seit der Reform 1998 ohne weiteres die gemeinsame Sorge mit Zustimmung der Mutter erwerben können, ist bisher nicht widerlegt “, so Edith Schwab.
Mit diesem Vorstoß schießt die Ministerin weit über das durch die Gerichte vorgegebene Ziel hinaus, düpiert das Bundesverfassungsgericht und setzt sich über die wissenschaftlichen Erkenntnisse des von ihrer Vorgängerin Frau Ministerin Brigitte Zypries erteilten Forschungsauftrags zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern hinweg. Der Stress für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder ist damit in vielen Fällen vorprogrammiert. Ohne den Abschlussbericht des Forschungsauftrags abzuwarten, will sie das Sorgerecht im Alleingang „modernisieren“. Aber der Wille der Ministerin, modern sein zu wollen und das Sommerloch zu füllen, wird dem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht.


22. August 2010 | Autor: franzi.n81
Hallo,
ich schließe mich jedem Einzelnen kommentar an und setz noch einen drauf!
An alle Frauen: bitte bekommt keine Kinder mehr in Deutschland und im restlichen Europa.
Ich habe den Anfang gemacht und mich Sterilisieren lassen.
Gott Lob ich kann und werde nie wieder Kinder bekommen!!
Wenn jemand fragen hat kann er gerne kontakt zu mir aufnehmen unter folgender
web Adresse: www.franziswelt.de.to
P.S. Die Männer können uns nicht zwingen Kinder zu bekommen, diese Macht obliegt
nur uns alleine!!
26. August 2010 | Autor: Valeska
Findest du, dass das die richtige Lösung ist? Du kannst doch nicht von dir auf andere schließen. Dass du dich dazu entschieden hast, ist deine private Entscheidung, aber andere dazu aufzufordern, das selbe zu tun, geht ziemlich weit.
13. August 2010 | Autor: Jona
Hallo bin neu hier...
Würde gerne mit betroffenen Müttern in Kontakt treten. Vielleicht kann man gemeinsam was bewirken...
Wäre schön, wenn sich jemand meldet...
Ganz liebe Grüße an alle
03. August 2010 | Autor: Gasperina
Dann schiebe ich mal meine Spezifika hinterher:
Kein Besuch mehr seit fast eineinhalb Jahren. Seltene Telefonate nutzt er, um das Kind über mich auszufragen.
Nicht einmal der Mindestunterhalt. Verweigert Unterhaltstitel mit der Drohung,
dann werde er gar nichts mehr zahlen.
Während der ersten drei Schwangerschaftsmonate ständig Abtreibungsdrohung.
Nach der Geburt längere Zeit Weigerung, die Vaterschaft anzuerkennen.
Im Jugendamt Drohung, mich und das Kind zu verlassen, wenn ich ihm nicht die gemeinsame Sorge gebe.
Nie gemeinsam gewohnt. Häusliche Gewalt. Gewalt gegen mein Kind.
Mal gucken, wann der Herr zum Wohle unseres Kindes aus dem Busch kommt,
um seine verdienten Rechte geltend zu machen!
13. August 2010 | Autor: Jona
Hallo Gasperina,
würde gerne zu diesem Thema mit Dir in Kontakt treten...Habe versucht Dir eine Mail zu schreiben, ging aber nicht.
Kannst Du Dich bitte melden??? wonderfulheaven@web.de
Danke und liebe Grüße
04. August 2010 | Autor: leesegel
Hallo Gesperina,
danke für deine mail.
Ich bin absolut dafür, dass wir alle die Politiker mit unseren Geschichten anschreiben. Ihr Briefkasten muß überquellen. Ich habe vor Wochen, als das Urteil in Strassbourg viel und im ANschluß die Sendung bei Günther Jauch zu dem Thema lief, Stern TV angeschrieben.
Es bestand kein Interesse dieses Thema aufzugreifen und eine Gegendarstellung vorzunehmen.
Wir sollten uns organisieren und notfalls auf die STRASSE gehen!!!!
leesegel
05. August 2010 | Autor: Maren Vergiels
Vielleicht könnt ihr das über eine Gruppe in der Community organisieren. Wäre zumindest einen Versuch wert!
10. August 2010 | Autor: leesegel
[Von der Administration editiert: Der erste Satz dieses Kommentars wurde gelöscht.]
Welche Beschlüsse in diesem Land gefaßt werden.
Der Vater meines Sohnes hat mich in der Schwangerschaft sitzen gelassen, obwohl er der ein Kind wollte. Er ließ mich Monate lang im Glauben, dass es ok ist, wenn wir ein Kind bekämen. Er wollte mich zur Abtreibung zwingen!! Das sei ja auch eine Art der Familienplanung!!!! Sagte er, übrigens ein ARZT. Ich habe einen Umzug ganz allein bewältigt in der Schwangerschaft und durch den ganzen Stress, auch emotional, kam das Kind zu früh auf die Welt. Der Typ hat keinen Unterhalt gezahlt, ich mußte ein Jahr lang von Hartz 4 leben, mein Kind bekam Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt....... und so weiter. Ich habe trotz allem versucht , dass der Mann eine Beziehung zu seinem Sohn aufbaut. Er hat gänzlich versagt. Kam ein bis zweimal im Jahr für wenige Stunden. Jetzt sollte gegen ihn gerichtlich vorgegangen werden, weil er Unterhaltsschulden, Schulden beim Zuschuß zur Kinderbetreuung und so weiter hat...... er legt seine Einkünfte nicht offen und arbeitet nicht mit. Ich wollte vernünftig mit ihm reden, ihn bitten doch endlich seinen Pflichten nachzukommen. Wenn alles vor Gericht geht, würde es noch teuer..
UND WAS MACHT DER KERL????? ER BEDROHT MICH: DROHT DAMIT; DASS SORGERECHT ZU BEANTRAGEN. - DANN KANNST DU GAR NICHTS MEHR MACHEN OHNE MICH ZU BITTEN- waren seine Worte.
DANKE AN DIE UNSAGBAR UNFÄHIGEN ENTSCHIEDER IN DIESER ANGELEGENHEIT.
Ich ziehe in Erwägung dieses Land zu verlassen!
Leesegel
03. August 2010 | Autor: Kratzbürste
Mir ist die VAMV Position aus der Pressemeldung auch nicht so ganz klar. Wie soll dann nun das Sorgerecht gestaltet werden?
Meiner Meinung nach würde es reichen, wenn die Väter, die sich nachweisbar verantwortungsvoll um ihre Kinder kümmern, dies im Alltag auch leben, auf Antrag beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter erhalten können sollen. Eine generell gemeinsame Sorge lehne ich total ab, denn wir haben ja genug Beipiele aus dem Alltag von Vätern, die ihr Kind noch nicht einmal persönlich kennen!!!!, aber mitentscheiden wollen, auf welche Schule es geht, welche Medikamente es nimmt, ob das Kind 100km weiter weg ziehen darf usw.
Wenn Väter angeblich "gleichberechtigt" sein wollen, sollten sie auch die damit verbundenen Pflichten annehmen müssen. Mit Menschenrechten hat diese Debatte aus meiner Sicht aber nichts zu tun. Denn das Umgangsrecht mit dem Kind hatten die ledigen Väter immer schon. Und konnten ihre Liebe zum Kind reichlich unter Beweis stellen.
Mich ärgert hier besonders die Aussage von Josef Linsler, Vorsitzender des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht im Artikel der Süddeutschen 3.8.2010: Was ledige Väter jetzt dürfen:
..."Väter dürfen ab sofort mehr, müssen aber nicht mehr leisten."
Sie müssen nur die Vaterschaft anerkennen. Toller Fortschritt!
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1022781
03. August 2010 | Autor: Gasperina
Zornigen Tag zusammen!
Habe mich heute hier registriert, weil ich unendlich wütend bin:
Dieses Urteil und die Gesetzesvorlage der Justizministerin trägt zur weiteren
Entrechtung alleinerziehender Mütter bei.
Geredet wird viel. Lasst uns besser handeln!!
Was TUT eine Frau, die bislang alles andere als vom Vater des Kindes
unterstützt wurde? Der jetzt Machtspiele treibt?
Was TUT eine Schwangere, die demnächst viele Rechte verliert?
Ich denke, derjenige, der rund um die Uhr für das Kind sorgt, soll das Sorgerecht haben. Und das sind fast immer Mütter. Väter, bei denen Kinder leben, haben es jetzt etwas einfacher (das einzig Gute).
Ich selbst habe Alleinsorge. Soetwas muss sich doch beurkunden lassen, oder?
Oder soll ich mein Kind adoptieren? Müsste dann aber auf Erbe und Unterhalt verzichten.
Würde gern sofort zum Anwalt gehen.
Genug geredet. WAS JETZT???
Und was hat der VAMV an Aktionen vor?
Viel Kraft wünscht uns alleinerziehenden Müttern und Vätern!
Gasperina
03. August 2010 | Autor: Stefan Caspari
Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, und dem konkreten Antrag eines nichtverheirateten Vaters stattgegeben.
Einerseits finde ich die Entscheidung gut, weil der bisherige Sorgerechtsautomatismus zu Gunsten der Mutter tatsächlich diskriminierend-, und für viele Väter mit wirklichem Interesse ein unüberwindbares Hindernis war.
Gleichzeitig habe ich die starke Sorge, daß jetzt eine Unzahl von Vätern, die 'einfach mitmischen' wollen, den alleinerziehenden Müttern ihre Erziehungsarbeit schwermachen werden.
(Ich kenne die Situation 'umgekehrt' als alleinerziehender Vater)
In jedem Fall wird diese Entscheidung Mediatoren und Sozialpädagogen volle Auftragsbücher bescheren!
03. August 2010 | Autor: Roswitha
Aber interessieren und sich kümmern können und konnten sich die Väter doch schon immer!!! Umgangsrecht hat jeder Elternteil! - Das schlimme an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist doch, dass die Kinder leiden werden. Noch mehr Stress für die Mütter bedeutet noch mehr Stress für die Kinder! Das Urteil ist ein Skandal.
04. August 2010 | Autor: Lucinda Josefsdottir
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist doch kein Skandal! Die Berichterstattung der Medien ist mal wieder völlig daneben, man muss wie immer aufpassen, dass man nicht in die allgemeine Hysterie einfällt. Wenn man sich das Urteil genau betrachtet, wird darin nichts anderes gesagt als das, was der Europäische Gerichtshof schon Anfang des Jahres bekanntgegeben hat. Von einem Sorgerecht ab Geburt ist überhaupt nicht die Rede. Es geht doch darum, dass Gerichte in Zukunft überprüfen können, ob die Väter ihr gemeinsames Sorgerecht auch wirklich wahrnehmen wollen. Dafür muss es Kriterien geben un deshalb sollte man jetzt Druck auf den Gesetzgeber machen - und nicht das Verfassungsgericht beschimpfen!
31. Juli 2010 | Autor: Lillikarina2010
Ja, jede Schwangere, die vor sich 18 lange Jahre mit Stress und Prozessen vor sich sieht, sollte überdenken, ob sie das Kind nicht eher abtreibt.
Die Situation, als Mutter sein Kind mit Erzeugern "gemeinsam" zu erziehen, ist fast unmöglich. Viele dieser Erzeuger haben dem Kind die gesamte Schwangerschaft intensiv den Tod an den Hals gwünscht. Gerade diese Sorte Mann wünscht nach der Geburt mit der gleichen Intensität Rechte am Kind und wird der Frau die Hölle auf Erden bereiten, wenn er dazu die Gelegenheit bekommt.
Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet auch, daß ein Gericht, wie bei geschiedenen Eltern, nur einem Elternteil zusprechen kann. Dies kann auch der Todeswünscher sein, der sich nach der Schwangerschaft beim Familiengericht gut verkaufen kann. Es ist ja bekannt, daß eine Erhöhung der Quote alleinerziehender Väter politisch gewünscht ist......
Kurzum: als Frau weiß man dann gar nicht mehr, ob man das Kind, das man da gerade unter großem Stress austrägt, später überhaupt großziehen darf.
In dem Kindergarten, in den mein Sohn geht, gibt es vier Frauen, die uneheliche Kinder haben. Eine hat gerade das Kind weggenommen bekommen, eine hat das Kind ein Drittel der Zeit, eine hat ihr Kind jede zweite Woche für eine Woche. Alle diese hatten allerdings eine Beziehung zu dem Mann gehabt.
In Zukunft hat man dieses Schicksal dann auch als Mutter, die ganz allein und gegen den Willen des Erzeugers ein Kind gebiert.
Es ist unglaublich, was sich in diesem Lande anbahnt.....
Lillikarina
29. Juli 2010 | Autor: Rosamündchen
Dieses Thema ist superwichtig für alle ledigen Mütter! Überlegt doch mal, was das im Alltag bedeutet: ihr bekommt ein Baby und ein Vater, der sich wahrscheinlich wenig um die Betreuung und euer Kind kümmert, vielleicht noch nicht mal Unterhalt zahlt, kann im Streitfall alle Entscheidungen bezüglich des Kindes, eures Wohnortes, KiTa, Tagesmutter - alles, mitbeeinflussen. Das gibt doch schon Rosenkriege in der Schwangerschaft!
Mich würde interessieren, welche Erfahrungen in den Ländern gemacht wurden, die eine solche generelle gemeinsame Sorge für Unverheiratete bereits haben. Oder schießt Deutschland wieder übers Ziel hinaus?