Gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes?

Thema: Sorgerecht

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet zusätzliche Belastung für alleinerziehende Mütter

Mit der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige elterliche Sorge, nach der ledige Väter nur mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erhalten, für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem am Dienstag (3. August 2010) veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvR 420/09). Er habe bis jetzt nicht die Möglichkeit, durch das Familiengericht überprüfen zu lassen, welche Regelung dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.

„Die in Deutschland noch sehr verbreitete traditionelle Rollenverteilung von Frauen und Männern führt unter anderem dazu, dass 90 Prozent aller Alleinerziehenden Mütter sind. Sie übernehmen nach Trennung und Scheidung die Sorge und die Verantwortung für die Kinder. Sie tun dies aus Gründen ihrer bisherigen Lebensführung. Ihre Männer und Lebensgefährten haben sich in der Regel auch in der bestehenden Beziehung eher in der Freizeit mit den Kindern beschäftigt“, so Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und Fachanwältin für Familienrecht.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter warnt vor allem vor den Folgen dieses Urteils. „Wenn Väter jetzt klagen, wird es zu strittigen familienrechtlichen Verfahren kommen. Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn der Vater dagegen klagen will, wird dies sehr belastend für die Familie und Kinder“, gibt Edith Schwab zu bedenken.

Im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge wird immer wieder darauf hingewiesen, dass zum Wohle des Kindes gehandelt werden solle. Doch Sorgerechtsstreitigkeiten, die sich über Jahre hinziehen und sehr kostspielig werden können, sind dafür keine gute Ausgangslage. Für die Alleinerziehende und ihr Kind bedeutet das eine hohe Belastung.

Damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls aktiv wahrnehmen können, müssen nach Auffassung des VAMV einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind muss eine Bindung zum Vater haben, d.h. er muss zumindest eine ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. Der Vater sollte nachweisen können, dass er z.B. die Hälfte der Schulferien mit dem Kind verbringt und auch sonst sein Umgangsrecht kontinuierlich wahrnimmt. Der Barunterhalt für das Kind sollte regelmäßig und in ausreichender Höhe bezahlt werden, damit die existentiell notwendigen Kosten gedeckt sind.

Der VAMV fordert den Gesetzgeber auf, sinnvolle Kriterien für die Gewährung eines Rechts auf elterliche Sorge zu entwickeln. Sie müssen sich eng am Wohlbefinden des Kindes orientieren und dürfen nicht dazu führen, Elternrechte zu manifestieren, die nicht umgesetzt werden.          

Bild von ytaze

Hallo zusammen,

interessantes Thema. Ich bin auch dafür die Entscheidung individuell zu fällen. Doch bei meiner Geschichte Neige ich dazu dem Vater sofort das Sorgerecht zu geben. Wir leben zur Zeit in einem Rechtsbereich, wo eine Frau die schwanger ist alle Macht und REchte hinter sich hat.

Also meine Ex-Freundin hat mich während ihrer schwangerschaft belogen und betrogen. Geschichten über Ihre Person und Situation erzählt wo ich sagen muss dass es krank ist und nicht nur gelogen. Sie hatte bisher immer Gewalttätige Beziehungen. Dann kam ich absolut Gewaltfrei und eher lieb und zuvorkommend und Sie hat es nicht ertragen, weil Sie es nicht kennt. Dann kam heraus das Sie noch einem anderen gesagt hat, dass Sie von Ihm schwanger ist (Ihr ex denn Sie mir als Halbbruder angegeben hat). Habe trotzdem die Beziehung aufrechterhalten wegen dem Kind. Ich habe wirklich sehr viel ausgehalten wegen dem noch ungeborenen Kind.

Dann war doch Schluss. Also bin ich zum jugendamt um Meldung zu mache,n dass bei der Frau nicht alles koscher ist. Was passiert: Ich werde dort angegriffen und als Täter hingestellt, weil Sie die Droh SMS von dem anderen als meine angegeben hat.

Sie ist beim Jugendamt bekannt. Ihr hat man schon mal ein Kind weggenommen wegen sehr schwerer KIndesmißhandlung seitens ihres Ex-Mannes. Da wollten Sie die Schuld einem Nachbarn in die Schuhe schieben.Ein anderes Kind hat Sie nach der Geburt gleich weggeben, weil Sie so einen Scheiß nicht wollte. Sei hat noch eine neunjährige Tochter die für Ihre neun Jahre Sachen macht, die normalerweise Erwachsene machen und in die Förderschule geht.

Jetzt wo ich mir Sorgen um das noch ungeborene Kind mache ( ich hoffe in der Zwischenzeit echt das es nicht von mir ist und wieder doch), blockiert Sie wo es nur geht. Mit polizeilichem KOntaktverbot um bei einem Gerichtsverfahren was gegen mich in der Hand zu haben. Keine Gesprächsbereitschaft um das ganze friedlich zu regeln. IM Gegenteil jetzt hat Sie ihren alten wieder damit er Sie beschüzt oder was weiß ich was. Dieser Typ hat ihr mir und dem ungeborenen Kind mit Mord gedroht. Echt Super oder das er jetzt bei Ihr lebt.

Dei Vaterschaftsanerkennung hat Sie abgelehnt, weil ich ja dann sofort weitermachen könnte. Nein Sie zögert alles hinaus. Das kostet mich Geld sehr viel Geld, das ich auch nicht zur Verfügung habe und das weiß Sie.

Ich stehe hier und bekomme keine Auskunft, ob das Kind schon da ist. Kann es nicht ansehen. Das wünscht sich doch jeder Vater sein Neugeborenes Kind als erstes in den Armen zu halten und nicht das irgendein fremder mein Kind anfasst.

Also die Frau verletzt und rächt sich aufgrund ihrer Psyche wo es nur geht und das Gesetz steht hinter ihr. Ich muss jetzt erst beweisen, dass ich der Vater bin und dann weitermachen wegen Sorgerecht. Da ist meine Haltung eindeutig. Ich will das alleinige Sorgerecht.

Ich finde das einfach schlimm, das ich nicht erfahren darf, ob mein Kind auf die Welt gekommen ist und wie es dem Kind geht.

Ja und das Jugendamt bzw. Allgemeine Soziale Dienst glaubt ihr und stellt mich als Täter hin.

Da könnt ich echt die Wut kriegen doch ist das nicht die Lösung. Man sollte das Jugendamt Frauenamt nenne, das nur die hinter der Frau steht. Der Mann also Vater darf alles über den Anwalt regeln. Echt zum Kotzen.

Es gibt bestimmt auch Männer die Ihre Position mißbrauchen. Ich finde das echt schlimm. Da kommt ein Kind auf die Welt und schon steht es vor Gericht. So als ob darüber bestimmt wird ob es hier auf der Welt eine Existenzberechtigung hat oder nicht.

Auf jeden Fall sollte sich hier was ändern. Vor allem bei einer Vorgeschichte von gewissen Personen kann ich es nicht verstehen, das zuerst mal die normalen Wege des Wächterstamtes gegangen werden. Also Unterstützung und Hilfen in Form von Beratungen, Besuchen oder Stellen einer Hebamme. Keiner von denen ist doch 24 Stunden da um das genau analysieren zu können.

Ich habe von Anfang an die Verantwortung übernommen, weil ich mir auch immer Kinder gewünscht habe. Doch jetzt wo ich das hier erlebe bereue ich es fast, das ich unter Umständen ein Leben mit auf die Welt gebracht habe, das von Anfang an vor Gericht steht. Nur weil eine Person auf Stur und Hass schaltet. Die Kinde können am wenigsten dafür.

Wir sind egal ob Mann oder Frau kommunikative Wesen und sollten vielleicht um der Kinder Willen unsere eigenen Egos mal so richtig zurückstecken. Aber leider geht das nicht, weil es halt einfach Menschen gibt die vor lauter EGO total beschränkt sind.

Ich hoffe das sich die Gesetzeslage ändert. Perfekt wird es bestimmt nicht. Doch was ist schon perfekt hier auf der Welt.

 

Gruss Yüksel

Bild von stef

hallo,

ich hoffe halt sehr, dass die zukünftige rechtssprechung sich wirklich am einzelfall orientiert und sehr genau hinschaut, was dem kindswohl entspricht. doch auch die elternrechte sind, natürlich beide seiten betreffend, nicht unter den tisch zu kehren. ich bin allein durch eine lange, für mich immer wieder sehr traurige schwangerschaft gegangen. der mann, der mir die große liebe gestanden hat, hat mich belogen und schwanger im stich gelassen, er hat mich in keiner weise finaziell untersützt und vor der geburt unseres kindes bereits ein weiteres gezeugt. auch wenn meine menschenkenntnis für einen moment zu wünschen übrig ließ, fängt meines erachtens  die sorge für ein kind definitv nicht erst mit dessen geburt an oder ab dem zeitpunkt, an dem es papa das erste mal anlächelt: eine schwangere frau in so einer sensiblen zeit ,nein, eine schwangerschaft ist nicht nur rosawolkig, mit all ihren sorgen und zukunftsideen allein zu lassen, entspricht nicht dem bild eines verantwortungsvollen vaters.

und nun habe ich einen wundervollen sohn, der einen vater hat, der plötzlich so stolz auf seinen erstgeborenen sohn ist, es war doch alles nicht so schlimm.... :0)

eltern müssen sich miteinander arrangieren, das ist schön und gut, sie sollten miteinander wege finden, ihrem kind das beste zu ermöglichen. doch ganz ehrlich, hat der alleinerziehende elternteil nicht auch oft gründe, warum er einem gemeinsamen sorgerecht nicht zustimmt? ich wünsche hier allen verantwortungs- und liebevollen nicht-sorge-berechtigten elternteilen viel glück, wenn eine angestrebte gemeinsame sorge wirklich das beste für das kind ist. und allen alleinerziehenden, die unbedingt alleinerziehend bleiben sollten, drücke ich die daumen, dass ihre wohl berechtigten einwände gehör finden und nicht zu viel zeit und kraft prozesshaft verloren geht. gruß stef

Bild von Maren Vergiels

Wenn ihr der Ministerin schreiben wollt, so wie Jona es getan hat und vorschlägt, verwendet am besten diese E-Mail-Adresse:

ministerin@bmj.bund.de

Mehr Infos dazu gibt's auch in unserem aktuellen Beitrag auf der Startseite.

Maren

Bild von Jona

Hallo bin neu hier...ich wohne in Hessen und würde mich gerne mit anderen Müttern/Vätern in ähnlicher Situation austauschen. In meiner Verzweiflung habe ich direkt beim Justizministerium in Berlin angerufen, man hat mich angehört und hier findet ihr unsere Geschichte die ich an Frau Leutheusser-Schnarrenberger geschickt habe.

Hier die E-Mail Adresse: Poststelle@bmj.bund.de

Bitte schreibt eure Geschichte direkt an Sie....

 

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Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

 

ich möchte Ihnen eine Geschichte von einer allein erziehenden Mutter aus Hessen berichten und etwas zum Nachdenken mit auf den Weg geben.

Mutter und Kind leben in Hessen, Fulda, Kind 3 ½ Jahre alt, in Fulda geboren, Vater lebt in München, Staatsbürgerschaft: österreichisch. Vater und Mutter haben nie zusammengelebt und sich bereits in der Schwangerschaft getrennt. Gemeinsames Sorgerecht kam somit nicht zustande. Vater besucht sein Kind in Fulda event. einmal im Monat, je nach Lust und Laune und übernachtet auch da. Kind ist unter Umständen einmal im Monat 2 Tage beim Vater und war bisher noch nie länger als 2 Tage von der Mutter getrennt. Ich empfinde es als sehr wichtig dass ein Kind seine Wurzeln kennt und sich alleine ein Bild vom Vater machen kann, daher habe ich den Kontakt immer gefördert. Aufgrund der Entfernung und unterschiedlicher Vorstellungen was das „Wohl des Kindes“ betrifft, war unser Verhältnis immer schwer. Erziehungsberatungsstellen gaben uns gute Hinweise und haben uns angeraten ein Kleinkind langsam an neue Situationen zu gewöhnen. Da der Vater mit langsam nicht einverstanden war, befinden wir uns seit einem Jahr vor Gericht und da richtet man sich nach seinem „Tempo“. Unser Kind hat erleben müssen, das durch eine „einstweilige Anordnung“ ohne das man geprüft hat wie es dem Kind dabei geht, dieses einfach mal einen längeren Zeitraum aus dem gewohnten Umfeld , in eine völlig neue Umgebung rausgerissen, wird. Als ich den Richter auf den gesundheitlichen Zustand hinwies, ihm sagte das ein Kleinkind nicht versteht warum es auf einmal seine Mutter länger nicht sehen kann, stellte man mich in Frage, der Vater hatte das Recht und nur das spielte eine Rolle. Mein Kind ist dauerkrank, durch Dauerstress, mir als Mutter geht es ähnlich und jetzt gibt es ein Gesetz das diesem Vater die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts und somit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt. Durch das bereits bestehende Umgangsrecht hat Vater und Kind bereits das Recht auf gemeinsamen Umgang. Jeder in Deutschland hat somit die Möglichkeit Kontakt mit seinem Kind/seinen Kindern zu haben. Väter und Mütter in Deutschland haben bereits jetzt regelmäßig Termine bei Gericht, was soll jetzt bitte die logische Konsequenz aus dieser Gesetzesänderung sein? Will man die Gerichtsgebäude vergrößern, mehr Richter anstellen, um den nun ankommenden Boom zu bewältigen? Wie soll sich eine Mutter mit dem Vater einigen, der nun auch das Sorgerecht bekommt, wenn sie sich noch nicht einmal jetzt einigen können (Mutter noch alleiniges Sorgerecht)? Sollen nun unsere Gerichte entscheiden, welche Schule, welchen Kindergarten die Kinder besuchen? Soll erst ein Gericht entscheiden, wenn die Mutter eine OP für erforderlich hält, der Vater aber dagegen ist? Was wollen wir unseren Kindern noch zumuten, bei Dauerstress vor Gericht, wenn sich Mutter und Vater nicht einigen können? Was soll ich unserem Kind sagen, wenn der Vater Gebrauch von seinem Aufenthaltsbestimmungsrecht machen will? Soll ich ihm sagen diese Woche wohnst Du bei Mama, nächste Woche bei Papa, weil der Papa jetzt mehr Rechte hat? Sicher werden Sie jetzt sagen, so etwas gibt es in Deutschland nicht. Habe ich bis vor einem Jahr auch gedacht, wurde aber eines besseren belehrt. Ich kenne hier vor Ort 3 Fälle wo genau das passiert ist, die Eltern konnten sich nicht einigen und der Richter hat so das Urteil gefällt, damit der Vater nicht länger klagt. Ob die Kinder darunter leiden, jede Woche wo anders „zu Hause“ zu sein, ob sie einen psychischen Schaden davon erleiden, unter Umständen nie in der Lage sein werden eine beständige Beziehung/Ehe zu führen, hat niemanden außer der Mutter interessiert. Den Richter hat aber gar nicht interessiert, was die Mutter als „Richtig“ für ihre Kinder empfunden hat, sie musste sich dem Wunsch des Vaters beugen. Stellt man sich nun die Frage in welche Richtung geht unsere Gesellschaft? Kinder sind unsere Zukunft, sie brauchen Beständigkeit, wie aber sollen sie unter solchen Lebensumständen stabil erwachsen werden? Sollen sie solch eine Situation als normal empfinden und später so weiter leben? Was soll ich unserem Kind irgendwann sagen, wenn es nicht mehr dieses hin und her ertragen kann? Soll ich ihm erklären, Frau Leutheusser-Schnarrenberger hielt es für praktisch „ledigen Vätern“ mehr Rechte einzuräumen und daher muss er eine derartige Situation ertragen? Was ist mit Vätern, die einfach nur Gebrauch von ihren Rechten machen wollen aber nie auch nur die kleinste Verantwortung tragen wollten? Werden unsere Gerichte auch festlegen für was der Vater verantwortlich ist? Was soll aus diesen Müttern und Kindern werden, die dauerhaft vor Gericht erscheinen müssen, weil der Vater mal wieder eine neue „Idee“ hat und Gebrauch von seinem Recht machen will? Ich kann Ihnen gerne einen Tagesablauf einer berufstätigen allein erziehenden Mutter zukommen lassen, damit Sie ein Gefühl dafür entwickeln können, wie das Leben in der Praxis wirklich ist.

Ihr Ziel ist „ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist“. Wie wollen Sie „Das Wohl der betroffenen Kinder“ sicherstellen, wo Kindern schon heute genug zugemutet wird? 

 

Ich möchte als Mutter bitte Antworten auf all diese Fragen und Hinweise wie ich diese praktisch umsetzen soll, ohne das unser Kind von einem Therapeuten zum nächsten laufen muss und ich dauerhaft Wunden heilen muss.

 

Mir ist klar, viele Anfragen erreichen Sie, ich bitte aber trotzdem um eine Antwort in angemessener Zeit. Ich denke jedes Kind in Deutschland hat ein Recht darauf.

 

Eine verzweifelte Mutter aus Fulda

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Bild von Rosamündchen

Ich bin superfroh, dass ich nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht erhalten habe. Wenn ich mir vorstelle, ich müsste den Vater jetzt jedesmal anschreiben, wenn irgendwelche Enstcheidungen anstehen, dann wochenlang auf die Antwort warten und dann evtl. noch vor Gericht klagen müssen, weil er anderer Meinung ist - sorry, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das was mit Kindeswohl zu tun hat.

Wer räumt endlich mal auf mit diesem uralten Cliché, dass jedes Kind BEIDE Eltern braucht und dass es nur die biologischen Eltern sein dürfen.

Und was ist eigentlich mit den Rechten der Kinder, die gerne mal ihren Vater kennenlernen möchten, von diesem aber keinerlei Unterstützung noch menschliche Rückmeldung erhalten?

Bild von christech

"(...) dass das was mit Kindeswohl zu tun hat."

Aus Ihrem Satz spricht weniger die Sorge um das Kindeswohl als eine völlig ungeklärte Beziehung zum Ex-Mann. Der gerichtliche Begriff Kindeswohl ist übrigens etwas völlig anderes als das gefühlte Kindeswohl der Mütter. Eben genau aus dem Grund, weil der Vorwand des Kindeswohls gerade von Müttern zur Selbstbehauptung verwendet wird.

 

"Wer räumt endlich mal auf mit diesem uralten Cliché, dass jedes Kind BEIDE Eltern braucht (...)"

Die Psychologie beschreibt den Grund mit "ein Kind, dass nur mit einem Elternteil aufwächst, wird später immer versucht sein, Exklusivität in Freundschaften/Beziehungen etc. herzustellen und vermag häufig nicht, gleichwertige Beziehungen zu anderen Menschen herzustellen und zu erhalten".

 

"und dass es nur die biologischen Eltern sein dürfen."

Das ist eine Frage des Alters des Kindes. Nicht umsonst werden Adoptivkinder sehr früh (als Säuglinge) in die Pflegefamilie gegeben, um ein Vater/Mutter-ähnliches Verhältnis zu haben. Wenn Kinder ihre Eltern bereits bewusst kennengelernt haben, sind die Rollen Vater/Mutter schon fest belegt. Kein Kind wird akzeptieren, eine andere "Mutter" oder "Vater" neben den eigentlichen Vater/Mutter zu haben. Das wiederum ist kein Freibrief für Mütter, den Vätern die Kinder vorzuenthalten und so lange zu entfremden, damit sie ihren dann aktuellen Partner als "Vater" akzeptieren.

Lesen Sie z.B. Wera Fischer: "Wieviel Vater braucht ein Kind" (einfach googlen)

 

"Und was ist eigentlich mit den Rechten der Kinder, die gerne mal ihren Vater kennenlernen möchten, von diesem aber keinerlei Unterstützung noch menschliche Rückmeldung erhalten?"

Auch den Umgang "andersherum" kann man gerichtlich klären. Wenn der Vater allerdings kein Interesse am Kind ab - schade und enttäuschend für das Kind. Auch hier eine Frage des Alters: ein Kind, das eine Beziehung zum Vater hatte, wird immer versuchen, obwohl es zurückgewiesen wird, den Kontakt herzustellen. Es liebt den Vater. Genauso wie das Kind die Mutter liebt, obwohl z.B. die Mutter das Kind misshandelt. Wenn das Kind hingegen seinen Vater/Mutter erst viel später (wie bei Adoptivkindern, soweit Eltern bekannt) kennenlernen will, gibt es diese kindlich gewachsene Beziehung nicht. Es ist dann zwar einmalig enttäuschend für das Kind, dass der andere ELternteil nicht will, aber lange nicht so belastend.

 

Bild von Valeska

"Die Psychologie beschreibt...". Könntest du hier mal die Quelle angeben?

Bild von Kristina73

Ich bin geschockt über das Urteil. Gemeinsames Sorgerecht bei Eltern, die sich

nicht verstehen? Die Mutter sagt hü, der Vater hott- das kann nicht dem Kindes-

wohl entsprechen. Ein Elternteil muss den Ton angeben. Gerade wenn die Beziehung

bereits in der Schwangerschaft scheiterte, ist es die Mutter, die die engere Be-

ziehung zum Kind aufbaut und doch auch als Stillende das Aufenthaltsbestimmungs-

recht innehaben sollte. Bei der Diskussion soll man deutlich differenzieren zwischen

Umgangs- und Sorgerecht. Der Vater hat in Deutschland ein Recht auf Umgang und

kann den Umgang, wenn sich die Mutter dagegen wehrt, einklagen.

Der Vater meiner Tochter hat sich kurz nach der Geburt von mir getrennt. Obgleich

ich das alleinige Sorgerecht innehatte, ist der Vater auf massivste Weise vor Gericht

gezogen, um mir das alleinige Sorgerecht zu entziehen. Er wollte mit allen Mitteln

durchsetzen, dass unsere Tochter bei ihm groß wird. Obgleich er dies nicht schaffte,

hat mich das Gerichtsverfahren als stillende und noch nie vor Gericht gewesene

Mutter sehr viel Nerven und auch Geld gekostet. Unsere Tochter mußte ich daraufhin

aufgrund der psychischen Belastung abstillen.

Ich weiß, dass der Vater demnächst dann wieder vor Gericht ziehen wird, um das

Sorgerecht zu bekommen. Falls er es bekäme, wären wir im Dauerstreit. Unsere

Tochter würde hin- und hergerissen werden. Wir haben dermaßen unterschiedliche

Vorstellungen von der Zukunft unserer Tochter. Wie gesagt, er möchte, dass sie

bei ihm groß wird. Er möchte, dass ich arbeite, um ihm Unterhalt zu zahlen.......

 

Bild von franzi.n81

Hallo,

deine Situation kenne ich ganz genau, es gibt jedoch noch einen oder zwei Uterschiede

zwischen unseren Erlebnissen.

Bei mir ist noch Gewalt, demütigungen und beleidigungen von Seiten meines Ex-freundes

mit im Spiel, ach so und mein Sohn ist noch wesentlich älter als dein Baby.

Seit 4 Jahren zieht mein Ex-freund vor Gericht mindestens einmal im Jahr, jetzt liegen meine Nerven so blank das ich nicht mehr genug schlaf bekomme.

Dazu kommt noch das mein Sohn in der Schule Verhaltens auffälig wird und wer bekommt die Schuld? Ich natürlich und die Gerichte Rechtsanwälte glauben ihm mehr als mir.

 

So und nun, was soll den beim nächsten Gerichtsurteil raus kommen?

 

Setzt dich doch mal mit mir in verbindung!

Herzliche Grüße

Bild von dreiohrfuchs

Hallo Kristina 73

deine Situation kommt mir bekannt vor, meine Tochter ist allerdings bereits 9 Jahre alt. Ich kann dir leider nicht die Angst nehmen, dass das, was du befürchtest, eintreffen wird. Auch wir haben einen jahrelangen Umgangsstreit hinter uns, bzw. befinden uns noch darin. Der Vater meiner Tochter hört einfach nicht auf. Er drohte mir beim ersten Gerichtsverfahren, es gäbe noch so viele Anträge in diesem Leben..- tja, und so ist das auch...leider! In Deutschland kann klagen wer will und so oft er will - er kann euch das Leben zur Hölle machen, ohne dafür zu bezahlen, wenn er kein entsprechendes Einkommen hat. Wichtig ist, dass du die Nerven behälst, dir ein gesichertes solziales Umfeld aufbaust bzw. erhälst und sehr sehr auf deine Gesundheit achtest. Dann Augen zu und durch, vergiss bei der ganzen Sache nicht, das Leben auch mit deinem Kind zu genießen, denn es wird so schnell groß!! Wichtig ist, dass du finanziell absolut unabhängig bist - das hat mir sehr geholfen. Sollte das nicht der Fall sein, musst du die Situation schnellstmöglich für dich und dein Kind ändern. Vielleicht hast du ja Glück und der Kindsvater hört irgendwann auf euch zu traktieren, aber mit bestehender Rechtssprechung und entsprechender Ausdauer des Kindsvaters, wirst du da die nächsten Jahre wohl durch müssen. Also, gib immer auf dich acht und bleib/werde unabhängig.

lg dreiohrfuchs

Bild von Pilzi

Ich finde das BuvG Urteil begrüßenswert, denn natürlich - warum soll der andere Elternteil, der das Kind vom Kindergarten abholt, mit ihm in den Urlaub fährt, am Elternabend in der Schule teilnimmt, nicht auch mitentscheiden dürfen? Allerdings trifft diese gute Beziehung zum Kind - und auch die gute Kommunikation zwischen den Eltern - nur auf einige Eltern zu.

Man trennt sich wohl kaum, weil man sich bestens versteht und gut miteinander kooperiert. Genau das ist doch das Problem und mir gerät hier das Kind ganz aus dem Blickfeld. Sollen die Eltern nun gezwungen werden, jede Enscheidung bezüglich Impfung, Tagesmutter, Auslandsaufenthalt mit 2 Unterschriften zu dokumentieren, ggf. ein äußerst unerfreuliches Heckmeck austragen bei Uneinigkeit, schlimmstenfalls ewige Streitereien, sogar Gerichtsprozesse? Das soll zum Wohl der Kinder sein?

Hier sollten die RichterInnen genau schauen, wie die individuelle Situation einer Familie ist, bevor "generell" ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen wird. Ich bin daher mal sehr gespannt, wie die in Kürze anstehenden Prozesse verlaufen.

Im übrigen gefällt mir der beigefügte Kommentar "Jammernde Väter" sehr gut, der hinweist auf den Alltag und diesen mit ein paar Zahlen belegt.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33084/1.html

 

 

 

Bild von Jona

Der Artikel bringt es genau auf den Punkt...klasse...

Gefällt mir sehr gut, endlich schaut sich mal jemand die Realität, das "wahre Leben" an..

Bild von Lele

Gleichberechtigung entsteht so nicht! Es gibt sicher viele tolle Väter, und jede vernünftige Frau zieht es vor, das eigene Kind einen Vater haben zu lassen und natürlich dadurch selbst eine gewisse Entlastung zu erfahren. Eine Mutter, die dagegen ist, daß der leibliche Vater halbiges Sorgerecht erhält hat ganz gewiß Gründe dafür. Ohne klare Prüfungen der individuellen Situation und Anhörung der Gründe für die Entscheidung der Mutter wird meines Erachtens nicht im Sinne des Kindswohls gehandelt. Es graut mir davor, daß der Vater meines Kindes irgendwann auf die Idee kommt, gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. Er ist ein Egoist, der jedes Vertrauen mißbraucht und keine Verantwortung übernehmen will. Ich hoffe, ich kann mein Kind vor den großen Enttäuschungen, die ihm mit diesem Menschen bevorstehen so lange wie möglich bewahren.

Bild von christech

"Eine Mutter, die dagegen ist, daß der leibliche Vater halbiges Sorgerecht erhält hat ganz gewiß Gründe dafür. Ohne klare Prüfungen der individuellen Situation und Anhörung der Gründe für die Entscheidung der Mutter wird meines Erachtens nicht im Sinne des Kindswohls gehandelt."

Eben nicht - es ist oft die emotionale Unvernunft der Mütter und es gibt keine objektivierbaren Gründe - wie in meinem Fall auch das Gericht (s.u.) unter Zuhilfenahme von Ki-Psychologen, Verfahrenspfleger etc. bereits feststellte. Und genau deswegen ist es gut, dass es den Rechtsweg jetzt auch für das Sorgerecht gibt. Wohlgemerkt: immer als Einzelfallprüfung.

"und jede vernünftige Frau zieht es vor, das eigene Kind einen Vater haben zu lassen und natürlich dadurch selbst eine gewisse Entlastung zu erfahren"

Aha, also rein aus organisatorischen Entlastungsgründen? Oder vielleicht doch, dass ein Vater einfach WICHTIG ist für die emotionale Entwicklung eines Kindes - warum schreibt das niemand hier, obwohl es anerkannt ist in der Psychologie?

"Ich hoffe, ich kann mein Kind vor den großen Enttäuschungen, die ihm mit diesem Menschen bevorstehen so lange wie möglich bewahren."

 Ich glaube, jedes Kind geht seinen eigenen Weg. Auch die Mutter, die ihr Kind z.B. psychisch misshandelt, wird doch vom Kind geliebt. Vor Enttäuschungen bewahren ist der falsche Weg, es soll sich selbst ein Bild machen und dann entscheiden. Warum endet der Weg vieler ausgrenzender Mütter exakt mit dem Ergebnis: Kind sucht irgendwann den Vater und stellt fest, so schlimm wie die Mutter ihn skizziert hat, ist er gar nicht. Resultat: Kind entfernt sich von der Mutter. Und dann jammern und dem Vater (wieder!) die Schuld geben. Besser selbst vorher das Feindbild korrigieren.

Bild von annama

Hallo christech,

hier die mail eines männlichen Bekannten von mir, an mich der etwas zentrales aufgreift, was in der ganzen Väterrechte-Diskussion - absichtlich? - unterschlagen wird:

Hallo,   Anbei noch ein anderer Artikel: "Es mag paradox klingen - aber das europäische Urteil zum Väter-Sorgerecht ist auch ein Urteil im Sinne der Frauen. Es schafft Gleichberechtigung. Denn es bricht endlich mit dem merkwürdigen Ideal der deutschen Gesellschaft von einer Mutter, die für das Kindeswohl wichtiger sein soll als jeder andere." http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,665191,00.html   Ich finde sehr wohl, dass die Mutter für das Kindeswohl wichtiger ist, als jede andere Person. Sie hat es 9 Monate getragen, sie hat es mit höllischen Schmerzen in die Welt gebracht, sie hat es gestillt, sie hat die schlaflosen Nächte gehabt. Und nun sollen Väter die gleichen Rechte wie Mütter haben? Ich finde es nicht richtig! Merkwürdiges Ideal? Von wegen. Es ist eine traurige Tatsache, würde ich behaupten.   Liebe Grüße Als Frau und alleinerziehende Mutter finde ich diese ganze Psycho- Kindeswohl/Väterrechte-Diskussion wie sie hierzulande mit typisch deutschem - allerdings sehr einseitig gefärbtem-Gerechtigkeits- und Genauigkeitsfimmel geführt wird nur noch widerlich: -es zeigt, wie wenig Respekt den Frauen in ihrer Eigenschaft als
Mutter entgegengebracht wird. - es zeigt, dass wer das Geld für Lobbyisten-Rechtsprechung/Gesetzgebung hat, auch die Macht hat:Sie wissen sicherlich dass Väteraufbruch von der Großindustrie gesponsort wird? - es zeigt, dass Begriffe wie "Kindeswohl" leichtfertig dafür herhalten müssen, damit man(n) auch nach der Trennung noch via Kind Macht über die Frau ausüben darf, ohne die Verantwortung in einer Partnerschaft mittragen zu müssen. Im Falle einer Trennung gibt es keine Gerechtigkeit. Für keinen. Das lässt sich auch nicht per Gesetz erzwingen. Wenn sich eine Gesellschaft aber auf die Fahne schreibt, etwas für das Kindeswohl tun zu wollen, so kann sie die Mütter nicht derart ausklammern. Sie muss den erziehenden Elternteil unterstützen, sprich die Mutter.Sie kann nicht den abwesenden Elternteil/Vater derart begünstigen wollen, dass der allein erziehende Elternteil/Mutter gerade in wichtigen Angelegenheiten im Alltag nicht mehr handlungsfähig ist. Eine Frau die Kinder alleine großzieht muß jeden Tag das Doppelte leisten wie Eltern, die das Kind zu zweit großziehen. Sie wird jeden Tag aufs Neue an die psychischen und physischen Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Es ist geradezu unverantwortlich, ihr noch zusätzliche Belastungen via Lobbyisten-Gesetzgebung, z.B. die finanzielle, zeitliche und psychische Belastung von Sorgerechtsauseinandersetzungen draufbrummen zu wollen. Dies vor dem Hintergrund reduzierter unterhaltsrechtlicher Pflichten. Nur damit man(n) möglichst einfach "zu seinen Rechten" kommt. Rechte rund um die Versorgung /Sorge um das Kind müssen sich dort konzentrieren, wo das Kind lebt und wo seine Versorgung natürlicherweise am besten gewährleistet ist und auch praktisch umgesetzt werden muss, in der Partnerschaft bei beiden,im Trennungsfall bei der Mutter alleine. So findet das Kind auch nach der Trennung eine klare Orientierung: Hier bei Mutter bin ich zuhause,hier "spielt die Musik", hier erfahre ich Halt. Dort beim Vater bin ich zu Besuch, da ist noch jemand, der mich liebt, der ergänzt, aber nicht mein Zuhause bei der Mutter, meinen Halt in Frage stellt. Das ist eindeutig, unmißverständlich, zur Orientierung geeignet. Hier in Deutschland passiert leider etwas anderes: Zuerst wird der Mutter ihre natürliche Fähigkeit aberkannt, zu beurteilen, was dem Wohl ihres Kindes am besten entspricht, indem das "Kindeswohl" von der Mutter abgekoppelt in die Gesetzeswelt der Psychologen/Jugendämter/Gerichte verlagert wird: anstelle der Mutter bestimmt damit der Gesetzgeber/Lobbyist, wie das Wohl des Kindes zu definieren sei, auch gegen den Willen der Mutter. Ich erlebe viele Mütter hierzulande ausgeblutet,erschöpft und abgestumpft, gar nicht mehr dazu in der Lage,diese elementare Bindung zu ihrem Kind aufzubauen und zu erhalten, bis es diese nicht mehr braucht. Weil ihre Kinder garnicht mehr an erster Stelle stehen dürfen,weil sie ihre Energie im täglichen Spagat zwischen Berufstätigkeit, häuslicher Organisation und anderen überzogenen gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Anforderungen verbrauchen. Weil sie sich ihren Kindern gegenüber nicht mehr instiktiv verhalten dürfen, sie müssen sich gesetzeskonform/vätergerecht verhalten.    Die engste Bindung, die ein Mensch- auch ein Mann - haben kann, ist die an die Mutter, nicht die an den Vater. Es ist die Mutter, die psychisch und körperlich darauf programmiert ist, das Kind zu gebären und großzuziehen, nicht der Vater. Der Vater ist - bzw. war einmal - darauf programmiert, seine schützende Hand über diese Mutter-Kind- Beziehung zu halten, zu beschützen, zu versorgen. Das war schon seit Existenz der Menschheit so und soll in Deutschland besonders gründlich auf den Kopf gestellt werden. Es wird Zeit, dass sich die Männer hierzulande auf ihre originäre Rolle zurückbesinnen. Damit würden sie- ganz ohne Rechtspositionen- das Optimale für ihre Kinder tun. Aber das ist natürlich viel anstrengender als nach gleichen Rechten für etwas zu rufen, für das garnicht das gleiche geleistet wird.   

Bild von Lele

"Aha, also rein aus organisatorischen Entlastungsgründen?"

 

Nein, durchaus nicht. Aber man kann alles falsch verstehen, wenn man dies möchte.

 

"Und dann jammern und dem Vater (wieder!) die Schuld geben. Besser selbst vorher das Feindbild korrigieren."

 

Hier jammert niemand. Es ist, vielleicht geben Sie mir in diesem Punkt Recht, sehr schwer und auch nicht angebracht, eine komplexe private Situation hier in einigen wenigen Sätzen so zu schildern, daß sie vollends verständlich und nachvollziehbar wird. Zudem prallen auch hier z. T. empfindlich durch eigene Probleme verletzte Fronten aufeinander. Mein Kind ist noch sehr sehr klein. Ich habe nicht vor, zu irgendwéinem Zeitpunkt den Vater des Kindes vor diesem schlechtzumachen. Doch bestreiten Sie, daß es tatsächlich Männer gibt, die keinerlei Verantwortung übernehmen können und wollen?

 

Ich würde sagen, hier sollte jedem die Möglichkeit gelassen werden, von seinem Standpunkt aus zu argumentieren, Bleiben Sie bei sich und Ihrer Geschichte, das wäre fair.

 

 

Bild von christech

Ich kann als Vater das Urteil nur begrüßen. Die Kindsmutter, die das alleinige Sorgerecht besitzt, hat mich vom Umgang völlig ausgegrenzt. Ich wollte - aber durfte nicht. "Das Kind muss eine Bindung zum Vater haben, d.h. er muss zumindest eine ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. " So Frau Schwab. Bravo: etwas zum Maßstab machen, was die Mutter aktiv verhinderte. Erst grenzt die Mutter aus, dann macht man das zur Bedingung, dass der Vater dem Kindeswohl förderlich ist. Das Gegenteil ist der Fall - die ausgrenzende Mutter ist dem Kindeswohl abträglich. Aber diese Mütter will Frau Schwab wohl nicht sehen. Mütter sind ja soooo gut, und Väter sind ja soooo schlecht. In welchem Jahrhundert lebt die Verbandsvorsitzende eigentlich und was für ein Männerbild hat sie?

Bild von Andreas Allgeier

Habt ihr denn nie zusammengelebt? Im Zuammenleben hat das Kind ja automatisch eine Bindung zu beiden Eltern.  Ich habe als alleinerziehender Vater genau das Gegenteil erlebt - die ganzen Jahre die Schwierigkeiten mit dem Umgang, mal war es mir zuviel, mal hat sie gesponnen. Unser Sohn ist jetzt 19 und hat zu beiden Eltern ein gutes Verhältnis. Ich glaube nicht, dass es wichtig ist, ob man das gemeinsame Sorgerecht hat, sondern wie man es schafft, sich abzusprechen, ohne dass das Kind drunter leidet. Umgang gibts doch sowieso. Und eigentlich ist das Ganze über die Jahre ein Machtkampf zwischen den Eltern. Ich bin froh, dass mein Sohn nun erwachsen ist, mal sehen, wie er seine Partnerschfaten meistert.

Bild von christech

In meinem Fall war mein Kind 1 1/2 Jahre alt, als die Trennung stattfand, und da muss man als Vater hinterher sein, dass eine Beziehung zum Kind entsteht. Stimmt - es ist nicht wichtig, ob man gemeinsame Sorge hat. Solange man sich absprechen kann und die Vernunft regiert. Leider war letzteres bei meiner Ex nicht der Fall. Mehrere Gerichtsverfahren zum Thema Umgang und zuletzt Zwangsgelder gegen sie in beträchtlicher Höhe.

Bild von leesegel

Der Vater meines Kindes. ich schäme mich regelrecht, ihn so zu bezeichnen, setzt diese Diskusion bereits als Druckmittel gegen mich ein. Er hat mich erst zur Abtreibung zwingen wollen, dann erst unter Androhung einer Vaterschaftsklage diese anerkannt und ewig keinen Unterhalt gezahlt. Jetzt, nach vier Jahren steht endlich fest, was er zu leisten hat. Doch einen Titel wpllte er nicht unterschreiben. So kam es zur Androhung eines Gerichtsverfahrens gegen ihn. Auf meine Bitte, sich doch vernünftig zu verhalten, und weiteren Ärger zu vermeiden, drohte er damit, dass Sorgerecht zu fordern. Ich könne dann künftig gar nichts mehr entscheiden, ohne ihn zu bitten.

So ein Gesetz, gibt solchen miesen Menschen ein ungeahntes Druckmittel in die Hand.

Schlimm genung, dass  ein Mann sich derartig aus der Verantwortung ziehen kann. Eine Frau ist gezwungen mit einem kleinen Kind Vollzeit zu arbeiten, Vollzeithausfrau und Mutter zu sein und so ein Typ kommt mit nem lächerlichen Kindsunterhalt davon.

Dagegen sollte mal geklagt werden. Denn  wenn ein Typ meint, er müßte sich aus dem Staub machen, dann hat er die verdammte Pflicht, sich zumindest finanziell nicht aus der Verantwortung zu stehlen. Dazu gehört, dass er für das Kind den Unterhalt zahlt und der Frau, sollte sie vorher einen entsprechenden Beruf und Verdienst gehabt habe, einen Ausgleich zwischen Teilzeit und Vollzeit zu zahlen. Denn eine Vollzeitbeschäftigung mit einem kleinen Kind ist nur unter Einsatz der eigenen Gesundheit zu bewältigen. Und die berufliche Weiterentwicklung ist ebenso Geschichte. Der Mann jedoch kann weiter nach Lust und Laune Kinder machen, sich nicht kümmern und Frauen in die finanzielle Not treiben......

Und jetzt, kann er das Sorgerecht als Druckmittel einsetzen. Bravo!

Leesegel